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Made in Germany

Ausgezeichnet getestet

20 Jahre Garantie

Garantiebestimmungen


Diese Garantiebedingungen gelten für die von der Modl GmbH unter der Marke sortiQ gewährte freiwillige Herstellergarantie. Sie ergänzen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Käufers und schränken diese nicht ein. 

1. DAUER UND BEGINN DER GARANTIE 

a) Die Garantie für sortiQ-Produkte wird für einen Zeitraum von 20 Jahren gewährt. 
b) Die Frist beginnt mit dem Rechnungsdatum. Durch etwaige Ersatzlieferungen tritt keine Verlängerung der Garantiedauer ein. 

2. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE GARANTIE 

a) Das sortiQ-Produkt wurde bei einem autorisierten Marktplatzpartner oder direkt bei sortiQ erworben. 
b) Der Zusammenbau / Aufbau erfolgte fachgerecht gemäß der beiliegenden Zusammenbauanleitung und übliche Wartungsmaßnahmen wurden eingehalten. 
c) Das sortiQ-Produkt wurde nicht zweckfremd verwendet. 
d) Das sortiQ-Produkt ist im Besitz des Erstkäufers / der Erstkäuferin und wurde nicht demontiert und wieder aufgebaut. Als Garantienachweis muss die Rechnung vorgelegt werden. 

3. INHALT UND UMFANG DER GARANTIE 

a) Die Garantie erstreckt sich auf Durchrosten von Blechteilen und auf Teile, die nachweisbar wegen fehlerhafter Bauart oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt sind. Diese Teile werden nach unserer Wahl unentgeltlich ausgebessert oder neu geliefert. 
b) Die Kosten für den Ausbau, den Einbau sowie für den Transport übernehmen wir nicht. Ausgewechselte Teile gehen wahlweise in unser Eigentum über oder sind vom Kunden zu entsorgen. 
c) Für eventuelle Folgeschäden übernehmen wir keine Haftung.  
d) Sofern Produkte aus dem aktiven Produktportfolio herausgenommen werden, wird eine angemessene Menge an Ersatzteilen vorrätig gehalten. Sofern diese Menge aufgebraucht ist, besteht kein weiterer Garantieanspruch. 
e) Ansprüche im Rahmen dieser Garantie müssen innerhalb einer angemessenen Frist gegenüber sortiQ schriftlich geltend gemacht werden. 

4. EINSCHRÄNKUNGEN DER GARANTIE 

a) Diese Garantie erstreckt sich nicht auf Mängel, die zurückzuführen sind auf: 

  • Transportschäden (dafür haftet der Spediteur - bitte unverzügliche Meldung) 

  • Fremde Einwirkung oder Leistung, außerordentliche Naturerscheinungen (z.B. Hagel) und alle Formen höherer Gewalt 

  • Allgemeine Montagefehler 

  • Fundamentierungsfehler, mangelnder Wasserablauf im Bodenprofilbereich 

  • Ungeeigneter Aufstellungsort und / oder fehlende bzw. unsachgemäße Verankerung 

  • Lackschäden und Kratzer, die nicht unverzüglich ausgebessert wurden 

  • Wartungsfehler (z.B. nicht ölen / fetten des Zylinderschlosses und der Scharniere, Unterlassung üblicher Wartungsmaßnahmen) 

  • Überhöhte Umgebungsfeuchtigkeit oder aggressive Umgebungsstoffe z.B.: aggressive und scheuernde Reinigungsmittel, Streusalz, Chlor, Düngemittel und sonstige chemische Stoffe, salzwasserhaltige und/oder sandhaltige Umgebungsluft. 
    Bauteile, welche bestimmungsgemäß einer dauerhaft erhöhten Umgebungsfeuchtigkeit und aggressiven Stoffen ausgesetzt sind (z.B.: Innenwand von Hochbeet / Vertikalhochbeet und Komposter sind demnach von der Garantie ausgeschlossen.  

 
Standorte, die innerhalb von 5 km Luftlinie zur Meeresküste liegen, wie etwa (aber nicht beschränkt auf) die Küstenzone der Nordsee, die durch eine übermäßige Einwirkung von Sand sowie Salz betroffen ist, sind von der Korrosions-Garantie ausgeschlossen. 

  • Verschleißteile (z.B. Zylinderschloss, Scharniere, Gasdruckfedern) 

  • Farbveränderungen, da sich Farbstoffe im Laufe der Zeit verändern können 

Für Glas- / Lichtelemente (inkl. jene in Türen bzw.  Fenstern), Elektro-, Gummi- und Kunststoffteile gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. 

b) Diese Garantie erlischt, wenn der Kunde in Zahlungsverzug geraten ist oder wenn der Mangel nicht binnen 10 Werktagen nach Schadensfeststellung schriftlich geltend gemacht und nachgewiesen wird. 

5. SONSTIGES 

Erfüllungsort für alle sich aus Garantieverpflichtungen ergebenden Verbindlichkeiten ist 91788 Pappenheim, Deutschland. 

Weitere Rechte kann der Käufer / die Käuferin oder ein/e Dritte/r aus dieser Garantie nicht herleiten, insbesondere keine Schadensansprüche irgendwelcher Art oder Aufrechnungs- oder Zurückhaltungsrechte. Im Übrigen gelten für die Garantieleistung die Geschäfts-bedingungen in der jeweils gültigen Fassung. 

Neben dem oben definierten Anspruch auf Garantie bleiben gesetzlich normierte Rechte auf unentgeltliche Mängelbehebung unberührt. 

Zur Geltendmachung des Garantieanspruchs bedarf es einer schriftlichen Meldung an die Mail-Adresse sortiQ@modl.de